Weitestgehend hat das Zuger Obergericht die Hauptangeklagte des Vorwurfs freigesprochen, gewerbsmässig betrogen zu haben. In erster Instanz war die 51-Jährige zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Im Berufungsprozess um den mutmasslichen Millionenbetrug rund um das Zuger Pharmaunternehmen Amvac hat es weitgehende Freisprüche gegeben. Die Hauptangeklagte wurde nur der Urkundenfälschung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe belegt.
Das Zuger Obergericht hat die 51 Jahre alte Frau damit vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs freigesprochen, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.
In erster Instanz zu Freiheitsstrafe verurteilt
Die erste Instanz hatte die Ungarin wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, 2012 bis 2015 wertlose Aktien ihres faktisch konkursiten Pharmaunternehmens Amvac an knapp tausend unerfahrene Anleger verkauft zu haben.
Mitangeklagt waren zwei Männer, welche den Verkauf der Aktien abwickelten. Das Obergericht sprach sie vom Vorwurf der Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrugs frei. Die erste Instanz hatte für sie Freiheitsstrafen ausgesprochen. (sda/bearbeitet von nap)
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