Blutspenden dürfen in der Schweiz nicht vergütet werden, und jede und jeder soll Blut spenden dürfen. Diese Grundsätze werden ab 2025 gesetzlich verankert. Damit endet auch die Diskriminierung von Homosexuellen.
Der Bundesrat hat am Freitag die vom Parlament verabschiedeten Änderungen des Heilmittelgesetzes betreffend Blutspende per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Die von der Verfassung garantierten Grundsätze der Unentgeltlichkeit und des Diskriminierungsverbots beim Blutspenden werden ab dann im Gesetz verankert.
Künftig dürfen Menschen beispielsweise aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen vielmehr auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren.
Homosexuelle Männer wurden ausgeschlossen
Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer nach Ausbruch der Aids-Epidemie von 1988 bis 2017 pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen waren - unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Verhalten. Aktuell sind Männer nur zur Blutspende zugelassen, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten keinen Sex mit Männern hatten.
Weiter regelt das revidierte Gesetz, dass es für das Blutspenden in der Schweiz keine Bezahlung gibt. Es dürfen auch kein Blut und keine labilen Blutprodukte zu Transfusionszwecken importiert werden, für die solche Vorteile gewährt oder entgegengenommen wurden. Damit wird der verfassungsmässige Grundsatz im Heilmittelgesetz konkretisiert.
Die Versorgung mit Blutprodukten blieb in der Schweiz 2023 trotz Schwankungen stabil geblieben. Die Zahl der Blutspenden war mit 0,6 Prozent auf 263.702 leicht rückläufig. Die Blutspende SRK verzeichnete einen neuen Rekord an Blutstammzellentransplantationen. (SDA/bearbeitet von phs)
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