Einem Bündner Wildhüter ist bei der Jagd ein folgenschwerer Fehler unterlaufen: Er schoss versehentlich auf drei Luchse statt auf Wölfe. Luchse sind eine bundesrechtlich geschützte Art. Der Wildhüter zeigte sich selbst an.

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Ein Bündner Wildhüter hat bei der Jagd auf Wölfe versehentlich drei Luchse erschossen. Es handelt sich um zwei Jungtiere und deren Vater. Der Wildhüter zeigte sich daraufhin selber an. Das zuständige Amt sprach von einem "Schock".

Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe in der Surselva zu schiessen, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei (AJF) am Dienstag in einer Mitteilung. Der Vorfall geschah nachts. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt.

"Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden", sagte der Leiter des AJF, Adrian Arquint auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Wildhüter seien für diesen Umstand gut ausgerüstet und geschult. Aus Sicht des Amtes handelt es sich um einen Einzelfall, der nun im Detail und im Rahmen des Strafprozesses aufgearbeitet werden muss.

Der fehlbare Wildhüter wurde vorerst von der Jagd auf Wölfe ausgeschlossen. Weiter wurde nach seiner Selbstanzeige eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. "Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern", so Aqruint weiter. "Dennoch müssen wir nun dafür geradestehen."

Bundesrechtlich geschütztes Tier

Der Luchs ist eine bundesrechtlich geschützte Art von sehr hoher Priorität. Obwohl in Graubünden diesen Sommer sieben Luchsreproduktionen nachgewiesen werden konnten, könnte der versehentliche Abschuss die Struktur des Bestands beeinträchtigen. Bei den getöteten Tieren handle es sich nach ersten Einschätzungen um zwei Jungtiere und deren Vater, erklärte Arquint im Gespräch weiter.

Im Sinne der Schadensbegrenzung wolle man mit dem Bund nun prüfen, ob man einen zusätzlichen Luchs im Kanton Graubünden aussetzen will. Es komme aber darauf an, ob ein geeignetes Tier gefunden wird.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen nun auf den Wildhüter zukommen, sei schwierig zu sagen, so der Amtsleiter weiter. Aber er habe nach dem versehentlichen Abschuss erst mal richtig gehandelt und seinen Fehler sofort gemeldet. (SDA/bearbeitet von aks)

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