Der Bundesrat plant eine Verfassungsänderung, von der insbesondere Hauseigentümer betroffen sind: Schäden an Häusern nach Erdbeben sollen in Zukunft solidarisch finanziert werden.

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Nach schweren Erdbeben in der Schweiz sollen alle Hauseigentümer einen Beitrag zur Schadendeckung leisten. Der Bundesrat möchte im Notfall einen Betrag von bis zu 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme erheben können. Dies wäre derzeit rund 22 Milliarden Franken.

Die Landesregierung schickte am Freitag einen entsprechenden Vorschlag für eine Verfassungsänderung in die Vernehmlassung. Er kam einer Forderung aus dem Parlament nach.

Erdbebenschäden solidarischen finanzieren

Der Bund will Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verpflichten können, Schäden an Häusern nach Erdbeben solidarisch zu finanzieren. Daneben soll der Bund auch mehr Macht erhalten, etwa was die Prävention angeht. Mit einem neuen Verfassungsartikel will der Bund Vorschriften erlassen, etwa zu Bauten zum Schutz von Menschen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens.

Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. Es existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. (SDA/lag)

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