Der Bund will in den nächsten Jahren vor allem in drei Bereichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen: Ursachenbekämpfung, Weiterbildung und Schutz vor sexualisierter Gewalt. Am Montag hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider einen Zwischenbericht vorgestellt.

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Der Bericht analysiert die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026. Präsentiert hat ihn Baume-Schneider am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.

Laut Mitteilung zeigt der Bericht, dass die Massnahmen des Aktionsplans auf Kurs sind. Bund, Kantone und Gemeinden hätten nun drei Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf festgelegt. Dort sollen bis 2026 "substantielle Fortschritte erzielt werden".

Zum einen geht es um die Bekämpfung der Ursachen von Gewalt gegen Frauen. Oft sei diese auf Geschlechterstereotypen zurückzuführen. Als zweites Thema wurde eine Weiterbildungsoffensive definiert, etwa für Gesundheitsfachpersonen und Justizbehörden. Drittens soll zum Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt stärker sensibilisiert werden.  © Keystone-SDA

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