Im September 2022 wurde in der Schweiz über das Frauen-Rentenalter abgestimmt. Grüne, SP Frauen und ein Anwalt beklagten: Die Abstimmung sei aufgrund falscher Zahlen erfolgt. Das Bundesgericht entscheidet nun über einen möglichen zweiten Urnengang.

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Das Bundesgericht entscheidet am 12. Dezember über einen möglichen neuen Urnengang zum erhöhten Frauen-Rentenalter. Das Stimmvolk hatte diesem am 25. September 2022 zugestimmt. Beschwerdeführer machen geltend, das sei aufgrund falscher Zahlen erfolgt.

Knappes Ergebnis bei erster Abstimmung

Damit habe die Stimmbevölkerung nicht in Kenntnis der Sachlage entschieden, heisst es in den Beschwerden der Grünen, der SP Frauen und eines Anwalts. Sie verlangen die Streichung des knappen Resultats von 50,5 Prozent Zustimmung zur Vorlage AHV 21 mit dem von 64 auf 65 Jahre erhöhten Frauen-Rentenalter und eine Wiederholung des Urnengangs.

Bundesamt für Sozialversicherungen informierte über Berechnungsfehler

Die allzu pessimistisch wiedergegebenen Zahlen hätten die Frauen ein Jahr Rente gekostet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte im August zugegeben, die Finanzperspektiven der AHV falsch berechnet zu haben.

Das führte zu einer unzutreffend hohen Prognose der AHV-Ausgaben und fand sich auch in den Abstimmungsunterlagen. Nach aktuellem Wissensstand liegen die Ausgaben 2033 um 2,5 Milliarden Franken tiefer als angegeben. (SDA/bearbeitet von aks)

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