Ein Richter spricht eine Klimaaktivistin frei. Das Bundesgericht hält ihn für befangen. Nun darf er nicht mehr über Klimaschützer urteilen.

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Ein Richter des Bezirksgerichts Zürich darf definitiv nicht mehr über Klimaschützer urteilen. Das Bundesgericht hat ihn für befangen erklärt, weil er sich mit ihnen solidarisiert habe.

Der Richter hatte im September 2022 eine Klimaaktivistin von "Extinction Rebellion" freigesprochen. Auslöser für den Prozess war eine Strassenblockade in der Zürcher Innenstadt.

Richter rät Klimaaktivistin: "Machen Sie weiter so"

Bei der Urteilseröffnung sagte er ihr, dass sie sich nicht einschüchtern lassen solle. "Machen Sie weiter so." Ihren Kindern gab er ausserdem mit, dass sie "stolz sein können auf ihre Mutter".

Das Bundesgericht kommt in seinem am Freitag publizierten Urteil zum Schluss, dass sich der Richter offensichtlich mit den Klimaschützern solidarisiert habe. Damit habe er bewusst oder unbewusst den Eindruck erweckt, dass seine freie Meinungsbildung auch bei künftigen, ähnlichen Fällen beeinträchtigt sein könnte.

Der Antrag, ihn von Prozessen gegen Klimaschützer abzuziehen, stammte von der Zürcher Staatsanwaltschaft. (SDA/tas)

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