Ein verurteilter irakischer IS-Anhänger bleibt weiter in Ausschaffungshaft. Das Bundesgericht hat das Gesuch um diese vorsorgliche Massnahme des Staatssekretariats für Migration gutgeheissen.

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Nun muss das Bundesgericht inhaltlich über die Zulässigkeit einer allfälligen Fortführung der Haft entscheiden. Das Schaffhauser Obergericht befand, eine Verlängerung der bereits rund sechs Monate dauernden Ausschaffungshaft sei nicht zulässig. Der Iraker sollte bis spätestens am 22. April freigelassen werden.

Staatssekretariat für Migration muss Stellung beziehen

Mit einer superprovisorischen Verfügung entschied das Bundesgericht, dass der Mann in Haft bleibt. Mit der am Dienstag publizierten Verfügung hat es diese vorläufige Massnahme bestätigt.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss nun auf Geheiss des Gerichts bis Ende Monat zu einem Schreiben Stellung nehmen, das der Häftling beim Bundesgericht eingereicht hat. Dabei soll es sich um ein Wiedererwägungsschreiben des SEM handeln, mit dem der Iraker vorläufig aufgenommen werde. (sda/bearbeitet von phs)