SP-Politiker Simon Stocker verliert sein Mandat im Ständerat, weil sein Lebensmittelpunkt zum Wahlzeitpunkt nicht in Schaffhausen lag. Das Bundesgericht sieht darin einen Verfassungsverstoss und zwingt den Kanton zur Neuwahl.

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Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts gutgeheissen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Demnach war Stocker zum Zeitpunkt der Wahl im November 2023 in der Stadt Schaffhausen angemeldet, hatte seinen Lebensmittelpunkt aber in der Stadt Zürich.

Neuwahl erforderlich

Die kantonale Verfassung setzt für die Wahl in den Ständerat einen Wohnsitz in Schaffhausen voraus. Und der Wohnsitz einer Person liegt dort, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befindet.

Stockers Wahl wird mit Wirkung ab dem Urteil des Bundesgerichts aberkannt, wie es weiter hiess. Entscheide, an welchen Stocker bisher mitgewirkt hat, werden laut Bundesgericht somit weder nichtig noch anfechtbar. Der Schaffhauser Regierungsrat muss nun eine Neuwahl ansetzen.

Stocker will erneut antreten

Zu dieser will Stocker erneut antreten. Dies teilte der SP-Politiker am Mittwoch auf Instagram mit. Das Urteil des Bundesgerichts gelte es zu akzeptieren, auch wenn es eine Absage an ein gleichberechtigtes Familienmodell sei.

Er und seine Frau hätten eine pragmatische Lösung gefunden, um ihr Leben, das beruflich an unterschiedlichen Orten in der Schweiz stattfinde, gleichberechtigt zu organisieren, schrieb Stocker auf Instagram. Dass das Bundesgericht ihre Art zu Leben als nicht vereinbar mit einem politischen Amt erachtet und das ihn seine Wahl koste, sei "enttäuschend und stimmt uns traurig".

2023 habe er die Wahl "dank einer ganz breiten Koalition" gewinnen können. Sein Blick sei nach vorne und in die Zukunft gerichtet, schreibt Stocker weiter. Die Planung des Wahlkampfs starte heute. (sda/bearbeitet von skr)