Ein Student mit Behinderung an der ETH Zürich hatte eine persönliche Assistenz für sein Studium beantragt. Das Bundesgericht lehnte seine Forderung nun als unzulässig ab.
Das Bundesgericht hat das Gesuch eines behinderten Studenten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) für eine persönliche Assistenz abgelehnt. Eine solche Assistenz würde die Anforderungen an das Studium in unzulässiger Weise senken.
Der 1964 geborene Beschwerdeführer leidet seit einem Unfall im Jahr 1995 an einer kognitiven Beeinträchtigung. Nach einem Biologiestudium begann er 2019 ein Masterstudium in Umweltwissenschaften an der ETH Zürich.
Gericht: Unzulässige Herabsetzung der Studienanforderungen
Er beantragte eine persönliche Assistenz im Umfang von 20 Prozent für administrative und technische Arbeiten. Nach mehreren Instanzen lehnt die II. öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts das Gesuch ab. Sie ist der Ansicht, dass eine solche Assistenz zu einer unzulässigen Herabsetzung der Studienanforderungen führen würde.
Der angestrebte Masterstudiengang soll die Studierenden befähigen, nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu arbeiten. Zu den erforderlichen Kompetenzen gehöre die Fähigkeit, Daten zu erheben, um Probleme zu verstehen. (SDA/ bearbeitet von ng)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.