Seidenfoulards, Schönheitsbehandlungen und eine Thailand-Reise: Eine ehemalige Sekretärin der UBS-Spitze hat ihre Firmenkreditkarte rund 800 Mal privat genutzt. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde gegen die Verurteilung nun abgelehnt.
Die Frau habe die Kreditkarte bewusst für privates Vergnügen genutzt, schreibt das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. Dies sei klar eine Absicht zur unrechtmässigen Bereicherung, weshalb ihre Verurteilung rechtmässig sei.
Das Zürcher Obergericht hatte die 60-Jährige wegen Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Frau hatte bei den Gerichtsprozessen argumentiert, dass sie ihre Einkäufe nie verheimlicht habe. Alles sei von ihren Vorgesetzten abgesegnet worden. "Es herrschte ein Klima der Selbstbedienung." Insgesamt verprasste sie über eine Million Franken. © Keystone-SDA
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