Der Bundesrat erhält bei der Bewilligung von Kriegsmaterialexporten mehr Spielraum. Er wird in Zukunft in Ausnahmefällen von den bisherigen Beschränkungen für solche Ausfuhren abweichen können. Das hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat entschieden.
Gegen den Widerstand von SP, Grünen und GLP genehmigte eine Mitte-Rechts-Koalition am Montag eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Diesem wird ein neuer Artikel 22b eingefügt.
Diesem zufolge darf künftig der Bundesrat von den bisherigen Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterial ins Ausland dann abweichen, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Auch muss die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen des Landes dies erfordern.
Die Gegner dieser Änderung sagen, vor zwei Jahren habe das Parlament den Artikel 22b aus dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative "Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer" gestrichen. Das habe entscheidend zum Rückzug dieses Volksbegehrens beigetragen. Es sei undemokratisch, den Artikel 22b doch einzuführen. © Keystone-SDA
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