Arbeitgebende sollen Online-Dienstleistungen künftig barrierefrei anbieten müssen und Mitarbeitenden mit Behinderungen flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen. Zudem sollen die Gebärdensprachen anerkannt werden. Der Bundesrat hat dazu eine Vorlage präsentiert.
Er schickte am Freitag eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Vorlage soll Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierungen schützen, wie es hiess.
Der Vorentwurf trägt den sprachlich-kulturellen Anliegen der Gehörlosen mit einem eigenen Abschnitt zur Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen Rechnung. Der Bundesrat hat ebenfalls vier Schwerpunktprogramme in den Bereichen Arbeit, Dienstleistungen, Wohnen und Partizipation beschlossen und stellt hierfür zusätzliche Mittel im Umfang von jährlich 500'000 Franken zur Verfügung. © Keystone-SDA
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