Der Bundesrat will die Eizellen- und Samenspende für alle Paare öffnen. Eine Beschränkung auf verheiratete Paare sei "nicht mehr zeitgemäss" und entspräche nicht der sozialen Realität.

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Künftig sollen alle Paare in der Schweiz bei einem Kinderwunsch auf Ei- und Samenzellenspenden zurückgreifen können. Der Bundesrat hat diesen Grundsatzentscheid am Donnerstag kommuniziert. Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll entsprechend geändert werden.

Den Auftrag, die Eizellenspende zu legalisieren, hatte der Bundesrat vom Parlament gefasst. Eine entsprechende Motion war im September 2022 an die Landesregierung überwiesen worden. Im Ständerat war die Mehrheit nur knapp. Die Zulassung der Eizellenspende soll laut dem Parlament verhindern, dass verheiratete Paare für die Erfüllung ihres Kinderwunsches ins Ausland reisen. Der Bundesrat unterstützt dieses Ziel, will dabei aber weitergehen als National- und Ständerat, wie er am Mittwoch im Grundsatz beschlossen hat.

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Er schlägt sodann vor, die Ei- und auch die Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen. "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist und nicht der sozialen Realität entspricht", schrieb er.

Der Bundesrat hat das Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. (SDA/bearbeitet von ng)