Der Bundesrat will das Epidemiengesetz anpassen und dabei Lehren ziehen aus der Covid-19-Pandemie. Bis zum 22. März 2024 sollen diverse Themen - darunter auch Homeoffice und die Maskenpflicht - besprochen und eventuell angepasst werden.
Nach Ende der Corona-Pandemie soll nun das Epidemiengesetz angepasst werden. Namentlich soll die Koordination zwischen Bund und Kantonen verbessert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. März 2024.
Die Teilrevision des seit 2016 geltenden Epidemiengesetzes sei im Hinblick auf Pandemien und bedeutende Gesundheitsbedrohungen notwendig, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Etwa will er das Eskalationsmodell mit normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage anpassen.
Kantone in der Pflicht
Die Kantone sollen grundsätzlich für den Vollzug von Massnahmen zuständig sein. Der Bund soll aber zusätzliche Kompetenzen bei Überwachung und epidemiologischen Abklärungen erhalten. Auch bei den landesweiten Massnahmen wie Prävention und Impfung soll der Bund mehr zu sagen haben.
Ausserdem sollen bestimmte Massnahmen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate und Schutzkonzepte präzisiert werden. Auch will der Bundesrat Systeme und Methoden zur Überwachung stärken, vernetzen und digitalisieren. (SDA/lag)
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