Organisationen können künftig jederzeit Gesuche für den Schutz von Minderheiten einreichen. Bisher war das nur eingeschränkt der Fall. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung im Zuge des Nahostkonflikts angepasst.

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Der Bund kann jährlich basierend auf der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen. Mitfinanziert durch diese Finanzhilfen sollen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden, welche die Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen schützen.

Bislang konnten die Organisationen die Gesuche jeweils bis Ende Juni einreichen. Neu können aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken Gesuche für bauliche und technische Massnahmen jederzeit eingereicht werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 5 Millionen Franken bleiben gleich.  © Keystone-SDA

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