Der Bundesrat hat sich zum Klimaurteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisch geäussert. Er ist der Auffassung, dass die Schweiz die klimapolitischen Anforderungen des Urteils erfüllt.
Der Bundesrat bekennt sich zur Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wie er am Mittwoch mitteilte. Er kritisiere jedoch die weite Auslegung der EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Urteil zu den Klimaseniorinnen.
Am 9. April 2024 veröffentlichte der EGMR sein Urteil zur Klage der Klimaseniorinnen. Er stellte eine Verletzung der EMRK fest. Damit hatte der Gerichtshof die EMRK auf den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels ausgeweitet und eine Beschwerdelegitimation für Vereine in Klimafragen bejaht.
Dazu hielt der Bundesrat fest, dass die Rechtssprechung nicht zu einer Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen dürfe. Zudem lehne er eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ab.
Laut Communiqué ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Schweiz insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz vom 15. März 2024 Massnahmen definiert, um die Klimaziele 2030 zu erfüllen. Diese Weiterentwicklung der Schweizer Klimapolitik sei im Urteil nicht berücksichtigt worden. © Keystone-SDA
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