Der Bundesrat will mit neuen Technologien gezüchtete Pflanzen künftig zulassen, aber gleichzeitig den verbreiteten Bedenken zur Gentechnologie Rechnung tragen. Er hat ein neues Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien in die Vernehmlassung gegeben.
Die Landesregierung liess den Entwurf für das neue Gesetz im Auftrag des Parlaments ausarbeiten, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie will auf ein risikobasiertes Zulassungsverfahren setzen und sie verspricht sich davon weniger Pestizide in der Landwirtschaft sowie gegen Trockenheit widerstandsfähigere Pflanzen.
Behutsames Vorgehen
Mit Blick auf die Bedenken in der Bevölkerung zur Gentechnologie will der Bundesrat bei der Öffnung behutsam vorgehen. Das Zulassungsverfahren soll sich seiner Meinung nach grundsätzlich an einem Vorschlag der EU-Kommission orientieren. Im Vergleich mit der EU plant der Bundesrat aber stärkere Kontrollmechanismen.
Unter die neue Regulierung sollen Pflanzen fallen, die mit neuen Züchtungstechnologien hergestellt worden sind, die kein transgenes Erbmaterial enthalten und die einen Mehrwert aufweisen. Dieses Kriterium soll sowohl für die Landwirtschaft gelten als auch für die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten.
Vorgesehen sind im Vernehmlassungsentwurf zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren. Die erste beruht auf Vergleichbarkeit. Ist eine mit neuen Züchtungstechnologien erzeugte Pflanze mit einer als sicher beurteilten Pflanze aus neuen Technologien vergleichbar, kann auf eine Umweltrisikobeurteilung verzichtet werden.
Das zweite Verfahren stützt sich auf die Umweltrisikobeurteilung. Es soll angewendet werden, wenn noch keine ähnliche Pflanze mit vergleichbaren Veränderungen, die mittels neuer Technologien erzeugt worden ist, als sicher beurteilt worden ist.
Kennzeichnungspflicht vorgeschlagen
Der Bundesrat schlägt ausserdem eine Kennzeichnungspflicht und getrennte Warenflüsse vor. Damit will er sicherstellen, dass Konsumentinnen und Konsumenten zwischen Produkten aus herkömmlichen Züchtungen und neuen Technologien wählen können.
Als neue Züchtungstechnologien gelten die gezielte Mutagenese und Cisgenese. Bei der gezielten Mutagenese kann das Erbmaterial von Pflanzen an bestimmten Stellen gezielt verändert werden, ohne Erbmaterial von aussen einzubauen. Bei der Cisgenese wird einer Pflanze Erbmaterial eingefügt, das aus derselben oder einer nah verwandten Art stammt.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Juli 2025. Im ersten Quartal 2026 will der Bundesrat die Botschaft ans Parlament verabschieden. Noch bis Ende Jahr gilt in der Schweiz ein mehrmals verlängertes Moratorium für Gentechnologie in der Landwirtschaft. Eine weitere Verlängerung ist im Parlament hängig.
Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien sollen nach dem Willen des Bundesrates vom Moratorium ausgenommen sein. Sie könnten damit ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zugelassen werden. © Keystone-SDA