Der Bundesrat will dem elektronischen Patientendossier mit einer umfassenden Revision des entsprechenden Gesetzes zum Durchbruch verhelfen. Neu schlägt er vor, die technische Infrastruktur zentral beim Bund anzusiedeln.
Diesen Richtungsentscheid hat die Landesregierung am Freitag gefällt. Sie wird die Anpassung gemäss Mitteilung in die Botschaft aufnehmen, die im Frühjahr 2025 dem Parlament vorgelegt werden soll. Die Räte entscheiden anschliessend über die grosse Reform.
Um das elektronische Patientendossier (EPD) weiter zu verbessern, soll dieses künftig entlang der gesamten Behandlungskette verbindlich eingesetzt werden. Neben den Spitälern und Pflegeeinrichtungen sollen neu auch ambulante Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren verpflichtet werden, sich dem EPD anzuschliessen und alle behandlungsrelevanten Daten einzutragen.
Künftig sollen alle Personen automatisch und kostenlos ein EPD erhalten. Wer kein Dossier will, soll Widerspruch einlegen können. © Keystone-SDA
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