Der Bundesrat will die Bewilligungsverfahren für den Um- und Ausbau der Stromnetze weiter beschleunigen. Deshalb will er unter anderem im Gesetz verankern, dass Übertragungsleitungen künftig prinzipiell als Freileitungen erstellt werden müssen.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Das schlägt der Bundesrat in einer Revision des Elektrizitätsgesetzes vor, für die er am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnete. Wie der Bundesrat dazu in einer Mitteilung schreibt, sollen Verkabelungen demzufolge nur dann geprüft werden, wenn eine Freileitung den Schutz vor nichtionisierender Strahlung beeinträchtigen würde.

Auch geprüft werden müsste eine Verkabelung, wenn es um den Schutz von Objekten geht, die gemäss Natur- und Heimatschutz von nationaler Bedeutung sind.

Laut den Erläuterungen des Bundesrats kann derzeit in der Schweiz eine Leitung des Übertragungsnetzes als Freileitung oder als Erdkabel ausgeführt werden. Wenn nun Freileitungen gesetzlich priorisiert würden, beschleunige das den Planungsprozess und die Dauer von Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.