Der Bundesrat will, dass Sportlerinnen und Sportler, die sich dopen, sich einem Strafverfahren stellen müssen. Er will die Strafbestimmungen im Sportfördergesetz entsprechend anpassen. Wer sich selbst dopt, riskiert heute nur Sanktionen wie etwa eine Sperre.
Der Bundesrat entschied am Mittwoch, die Sportförderung in verschiedenen Belangen weiterzuentwickeln. Er beauftragte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), bis 2025 eine Vorlage auszuarbeiten.
Ein Element sind Sportanlagen - der Bedarf nach solchen Infrastrukturen steigt. Geprüft wird, ob der Bund innovative Anlagen für Breitensport mit Innovationsbeiträgen unterstützen soll. Ebenso lässt der Bundesrat klären, ob neben dem Bau auch der Betrieb von Sportanlagen von nationaler Bedeutung unterstützt werden soll.
Auch einen Ausbau der Förderung von Jugend und Sport-Programmen (J+S) lässt der Bundesrat prüfen. Klären lassen will er auch, ob Bundesgelder nicht nur für einmalige, sondern auch für wiederkehrende Sport-Grossanlässe möglich sind. © Keystone-SDA
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