Der Bundesrat will die Bekämpfung der Geldwäscherei stärken und dazu unter anderem ein nationales Transparenzregister schaffen. Sorgfaltspflichten, wie sie heute schon Banken einhalten müssen, sollen zudem künftig auch für Anwältinnen und Anwälte gelten.
Die Landesregierung hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet, wie sie mitteilte. Im Grundsatz sind die Vorschläge schon seit August 2023 bekannt.
Juristische Personen und Trusts würden weltweit eingesetzt, um Vermögenswerte zu verschleiern, schrieb der Bundesrat zur Begründung der neuen Vorlage. Die Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Korruption oder Umgehung von Sanktionen sei wichtig für den guten Ruf des Schweizer Finanzplatzes.
Transparenzregister zur Feststellung von Unternehmenseigentümern
Im Transparenzregister sollen künftig alle juristischen Personen in der Schweiz ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Dabei geht es darum, jederzeit feststellen zu können, wem ein Unternehmen tatsächlich gehört.
Die Ausweitung der Geldwäscherei-Bestimmungen auf Anwälte begründet der Bundesrat insbesondere damit, dass die Rolle von Rechtsberatern bei der Gründung von Firmen oder bei Immobilientransaktionen mit Risiken behaftet sei. Einen ähnlichen Vorschlag hatte das Parlament bereits 2019 debattiert, damals jedoch abgelehnt. (SDA/aks)
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