Der Bundesrat stellt sich nach wie vor gegen ein Verbot bezahlter Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden. Dies geht aus seinen Antworten auf mehrere Vorstösse aus dem Parlament hervor.

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Ein umfassendes Verbot von bezahltem Unterschriftensammeln könnte den Zugang zu den Volksrechten für gewisse Akteure einschränken, schrieb die Landesregierung am Mittwoch in ihrer Stellungnahme zu zwei Motionen aus den Reihen der SP.

Das Sammeln gegen Entgelt durch externe Personen könne für finanzschwächere Komitees günstiger sein als zum Beispiel ein Massenversand von Unterschriftenbögen mit grossem Streuverlust, machte der Bundesrat geltend.

Auch weitere Massnahmen abgelehnt

Auch eine ganze Reihe anderer Massnahmen im Zusammenhang mit Unterschriftensammlungen lehnt der Bundesrat ab. So will er nicht im Bundesrecht festhalten, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde nachfragen können, ob ihre Unterschrift auf einem Sammelbogen auftaucht. Dies fordert Mitte-Nationalrat Martin Candinas (GR) mit einer Motion. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, die kantonalen Datenschutzgesetze sähen bereits ein Auskunftsrecht für Daten über die eigene Person vor. (SDA/bearbeitet von phs)

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