Doppelnamen sollen ein Comeback feiern: Die im Parlament gewünschte Wiedereinführung trägt der Bundesrat mit. Die Regelung soll für verheiratete Paare und auch Kinder gelten.
Der Bundesrat stellt sich hinter die im Parlament gewünschte Wiedereinführung von Doppelnamen für Eheleute. Neu sollen auch Kinder Doppelnamen tragen können, und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
Der Bundesrat stellt sich hinter Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N), wie er am Mittwoch mitteilte. Demnach sollen verheiratete Paare künftig wieder einen Doppelnamen tragen können – die Namen beider Ehegatten. Der Bundesrat beantragt dazu, dass die Verheirateten entscheiden können, welchen Namen sie voranstellen.
Bisher sind Doppelnamen nicht zulässig
Heute sind Doppelnamen nicht zulässig. Eheleute müssen bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Es besteht aber die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden.
Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Namen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tragen die Kinder den Namen eines Elternteils. (SDA/tas)
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