Ab September dürfen Krankenkassen nicht mehr unerwünscht potentielle Kunden anrufen. Ausserdem müssen Vermittler bei einem Beratungsgespräch neuerdings Protokolle verfassen.
Krankenkassen dürfen nicht mehr unerwünscht potentielle Kunden anrufen. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die neue Regelung gilt bereits für die nächste Periode des Krankenkassenwechsels. Sie tritt am 1. September in Kraft.
Neu ist damit die telefonische Kaltakquise, also die Kontaktaufnahme mit einer Person, die noch nie beim Versicherer versichert war oder dies seit mehr als drei Jahren nicht mehr ist, untersagt. Die Regelung gilt für alle Versicherungen.
Verpflichtende Protokolle bei Beratungsgesprächen
Mit der am Mittwoch verabschiedeten Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit erklärt der Bundesrat eine bestehende Branchenlösung für allgemeinverbindlich. Bisher war die Branchenvereinbarung nur für Versicherer verbindlich, die ihr beigetreten sind.
Neu gilt ausserdem, dass Vermittler bei einem Beratungsgespräch verpflichtet sind, ein Protokoll zu erstellen und es von der Kundschaft unterzeichnen zu lassen. Zudem wird die Entschädigung der Vermittlerinnen und Vermittler auf 70 Franken pro versicherte Person beschränkt. (SDA/bearbeitet von aks)
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