Lautes Feuerwerk soll nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfen. Dafür setzt sich eine Volksinitiative ein, die der Bundesrat jedoch ablehnt.

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Der Bundesrat lehnt eine Volksinitiative ab, die Privaten das Abbrennen von lautem Feuerwerk verbieten will. Und er will auch keinen Gegenvorschlag dazu. Rechtsgrundlagen, um Feuerwerk einzuschränken, gebe es in Kantonen und Gemeinden bereits, schrieb er am Mittwoch.

Die Volksinitiative verlangt, dass lautes Feuerwerk wie zum Beispiel Böller und Knaller nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden darf. Solche Feuerwerkskörper sollen von Privatpersonen nicht mehr abgebrannt werden dürfen.

Bund verweist auf Kantone und Gemeinden

Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen. Auch an überregionalen Veranstaltungen soll – mit Genehmigung des Kantons – Feuerwerk erlaubt bleiben.

Dass lärmiges Feuerwerk von einem Teil der Bevölkerung als störend empfunden wird und bei Tieren Reaktionen auslösen kann, ist dem Bundesrat laut der Mitteilung bewusst. Viele Kantone und Gemeinden machten bereits von ihrem Recht Gebrauch, das Abbrennen von Feuerwerk einzuschränken oder zu verbieten. (SDA/tas)

Feuerwerk

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