Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von zwei Afghaninnen gegen ihre Ausweisung gutgeheissen.
Demnach muss ihnen in der Schweiz Asyl gewährt werden. Das Gericht stützt damit die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Ein selbstbestimmtes Leben für Frauen und Mädchen in Afghanistan sei unter dem aktuellen Regime nicht möglich, kommt das von der "NZZ am Sonntag" publik gemachte Urteil zum Schluss. Diese Diskriminierung sei flüchtlingsrechtlich ein erhebliches Verfolgungsmotiv, heisst es im Urteil weiter.
Das SEM hatte im September 2022 die Asylgesuche der beiden Frauen abgelehnt und deren Wegweisung aus der Schweiz verfügt. Dagegen hatten die Afghaninnen Beschwerde eingereicht.
Im Juli dieses Jahres änderte das SEM jedoch seine Praxis und entschied nach einer Empfehlung der europäischen Asylagentur, Frauen aus Afghanistan in der Regel Asyl zu gewähren. Dieser Entscheid wird nach zwei SVP-Motionen am nächsten Dienstag und Mittwoch in einer ausserordentlichen Session im Parlament behandelt. (sda/fte)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.