Ein Autoimporteur muss eine CO2-Sanktion in Millionenhöhe bezahlen. Bereits im Jahr 2017 war der Verdacht auf Manipulationen aufgekommen.
Das Bundesgericht hat eine CO2-Sanktion von rund 4,2 Millionen Franken für das Jahr 2015 gegen einen Autoimporteur bestätigt. Das Urteil hat Folgen für ein Strafverfahren gegen einen früheren Astra-Mitarbeiter und zwei Verwaltungsräte des Importeurs.
Das Bundesamt für Energie (BFE) rechnete dem Autoimporteur nach einer Kontrolle für das Jahr 2015 nicht nur die CO2-Emissionswerte von 145 Personenwagen zu, sondern von 440. Die Überprüfung führte das BFE durch, nachdem im Herbst 2017 der Verdacht auf Manipulationen aufgekommen war. Das Bundesamt für Strassen (Astra) erstattete Anzeige gegen einen Mitarbeiter und zwei Mitglieder des Autoimporteurs.
Betrieb einer CO2-Börse
Durch die zusätzlichen Wagen überstieg das Unternehmen die CO2-Zielvorgabe und in der Folge wurde die Sanktion ausgesprochen. Zurecht, wie das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil festgehalten hat.
Die Firma gelte im Sinne des CO2-Gesetzes als Importeurin. Zudem hatte sie sich im Rahmen des Betriebs einer CO2-Börse die Emissionen anderer abtreten lassen. (SDA/tas)
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