Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) haben dem Bundesrat vorgeworfen, zu wenig gegen Indiskretionen zu unternehmen. Nun hat der Bundesrat erstmals Stellung dazu genommen.
Der Bundesrat tut laut seiner parlamentarischen Aufsicht zu wenig gegen Indiskretionen. Die Landesregierung widerspricht nun: Sie habe bereits viele Massnahmen ergriffen, um dem Problem entgegenzuwirken. Trotzdem sollen noch weitere Schritte folgen.
Nach den zahlreichen Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) das Thema aufgegriffen. Sie kamen in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen.
Bundesrat: Bereits verschiedene Massnahmen ergriffen
Am Mittwoch nahm der Bundesrat nun erstmals Stellung dazu. Demnach hat er bereits verschiedene Massnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Beispielsweise habe er die Bundeskanzlei beauftragt, bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften konsequent Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft einzureichen.
Weitere Verbesserungen seien angedacht, so der Bundesrat. (SDA/tas)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.