Die ehemaligen CS-Führungskräfte müssen ihre Boni nicht zurückzahlen. Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen.
Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse (CS) dürfen ihre Boni behalten. Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Es bestätigte damit einen Bericht der "Sonntagszeitung". Zu dem Schluss kam der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität. Darin hat der Bundesrat eine Auslegeordnung der rechtlichen Mittel vorgenommen, die zur Verfügung stehen, um schlecht wirtschaftende Verantwortliche einer Bank rückwirkend ins Recht zu fassen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter mitteilte.
Bundesrat sieht Handlungsbedarf
Der Bundesrat sieht deshalb nun Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen: "Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior Manager Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar sein", schrieb das EDF. (SDA/tas)
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