Bei Digitalisierungsvorhaben wird die Bedeutung von Persönlichkeitsschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Rechtsstaat oft unterschätzt. Das stellt der Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger am Beispiel der die geplanten Verknüpfung der kantonalen Polizeisysteme fest.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Ungenügend begründete Eingriffe in die Persönlichkeit von Betroffenen könnten Projekte ausbremsen, warnt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) Lobsiger. Am Dienstag stellte er seinen neusten Tätigkeitsbericht in Bern den Medien vor.

Als Beispiel nennt er die geplante nationale Verknüpfung der kantonalen Polizeisysteme über eine zentrale Abfrageplattform. Diese sei dringlich. Doch sei offen, auf welche Bürgerdaten der Kantone die Polizeiorgane des Bundes zugreifen sollten. Unklar sei auch, worin die Beteiligung des Bundes am Projekt bestehe.

Offen sei weiter, wann der Bund welche Rechtssetzungsvorhaben einleiten wolle. Lobsiger erwartet vom Bund eine Planung, die die rechtstaatlichen Implikationen und Risiken für den Persönlichkeitsschutz der Bevölkerung abschätzbar macht.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.