Eine Expertise soll zeigen, ob ein Zeitzuschlag beim Eignungstest für das Studium der Veterinärmedizin möglich ist. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Fall einer jungen Frau mit Dyslexie an die Berner Vorinstanz zurückgewiesen.

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Eine Minderheit von zwei Richtern argumentierte, dass mit der Gewährung eines Zeitzuschlags der eigentliche Testzweck vereitelt werde. Es gehe darum, jenen Personen einen Studienplatz zu gewähren, die unter Zeitdruck korrekt arbeiten könnten. Fachpersonen hätten ausgesagt, dass ein solcher Ausgleich bei diesem Test nicht möglich sei.

Die Mehrheit der Richterinnen und Richter ist jedoch der Auffassung, dass die Erschaffer des Test, nicht als Fachpersonen betrachtet werden könnten. Diese hatten sich nämlich dazu geäussert. Es müsse eine unabhängige Person prüfen, ob ein Zeitzuschlag möglich sei.

Die öffentliche Beratung wurde in Gebärdensprache übersetzt - eine Premiere in der Geschichte des Bundesgerichts. Die Diskussion in der Beratung war sehr engagiert.  © Keystone-SDA

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