Ein ehemaliger IS-Kämpfer, der in Syrien inhaftiert ist, will in die Schweiz zurückgeführt werden.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines in Syrien inhaftierten früheren IS-Kämpfers aus der Schweiz gutgeheissen. Das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) muss sich mit dem Gesuch des 30-Jährigen um Rückführung in die Schweiz befassen.
Anwalt reicht Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein
Der Anwalt des Inhaftierten reichte im vergangenen Dezember eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, weil das EDA keine anfechtbare Verfügung auf den Antrag auf Rückführung ausstellte. Das Gericht trat jedoch nicht auf die Sache ein. Dieses Urteil hat das Bundesgericht aufgehoben. Der 30-Jährige habe aufgrund der prekären Haftbedingungen ein schutzwürdiges Interesse am Erlass der geforderten Verfügung. Die Sache geht nun ans EDA zurück. Das Bundesgericht führt aus, das Departement müsse die aktuelle Situation in Syrien berücksichtigen, "was gegebenenfalls eine neue Einschätzung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gefährdung von Leib und Leben erfordert". Eine Gefährdung könne ausnahmsweise einen Rechtsanspruch auf den geforderten konsularischen Schutz begründen. (sda/bearbeitet von nap)
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