Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat die Schweiz wegen Diskriminierung verurteilt. Der EGMR hiess die Beschwerde eines dunkelhäutigen Mannes gut, der 2015 gebüsst worden war, weil er sich einer Personenkontrolle verweigert hatte.
Gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil des EGMR gab es in dem Fall drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Gemäss dem Entscheid verstiessen die Personenkontrolle sowie die darauf folgenden Verfahren vor Schweizer Gerichten gegen das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf wirksame Beschwerde.
Der Beschwerdeführer Mohamed Wa Baile wurde 2015 im Zürcher Hauptbahnhof frühmorgens auf dem Weg zu seiner Arbeit von Polizisten kontrolliert. Der Schweizer mit kenianischen Wurzeln weigerte sich, einen Ausweis zu zeigen oder seine Personalien anzugeben. Er warf den Polizisten vor, ihn einzig aufgrund seiner Hautfarbe zu kontrollieren.
Dafür erhielt er eine Busse wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anweisung. Verschiedene Schweizer Gerichte, zuletzt das Bundesgericht, stützten dieses Vorgehen der Polizei. Einer der beteiligten Polizisten machte geltend, Wa Baile sei seinem Blick ausgewichen und habe versucht, einen Bogen um die Polizeipatrouille zu machen. Dies sei ihm verdächtig vorgekommen.
Gemäss Urteil des EGMR prüften die Schweizer Gerichte nicht, ob bei der Personenkontrolle möglicherweise diskriminierende Gründe eine Rolle gespielt hätten. Der EGMR verurteilt die Schweiz zur Zahlung von knapp 24'000 Euro an Wa Baile, wenn das Urteil rechtskräftig wird. © Keystone-SDA
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