Künftig sollen in der Schweiz auch E-Lastwagen eine Schwerverkehrsabgabe zahlen. Die Abgabe soll allerdings erst ab 2031 fällig werden.
In der Schweiz sollen ab 2031 auch elektrisch angetriebene Lastwagen eine Schwerverkehrsabgabe zahlen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu eine Vernehmlassung eröffnet.
Maut soll Kosten für etwaigen Strassenschäden decken
Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist seit 2001 eine Maut für Lastwagen und andere schwere Motorwagen über 3,5 Tonnen.
Die Einnahmen von rund 1,7 Milliarden Franken pro Jahr sollen etwa Kosten von durch den Schwerverkehr verursachte Schäden an der Infrastruktur decken und die Verlagerung von Gütertransporten von der Strasse auf die Schiene fördern.
Fördermassnahmen für E-Lastwagen geplant
Um die Modernisierung der Lastwagen nicht zu bremsen, plant der Bundesrat Fördermassnahmen für Elektro-Lastwagen. Diese sollen gemäss dem Vorschlag zudem in die tiefste Abgabekategorie eingeteilt werden.
Die heute umweltfreundlichsten Lastwagen mit fossilem Antrieb (EURO VI) will der Bundesrat in die zweitgünstigste Kategorie abklassieren. Er will so die Kostendeckung der LSVA stärken und den Transport auf der Schiene fördern. (SDA/lag)
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