Nach der Aufhebung seiner Verurteilung durch das Bundesgericht soll Erwin Sperisen bereits am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt Witzwil BE entlassen werden. Das bestätigte das Genfer Amt für Massnahmenvollzug gegenüber Keystone-SDA.

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Sperisen war 2007 von Guatemala in die Schweiz geflohen, um sich der Strafverfolgung in Guatemala zu entziehen. 2012 wurde er aufgrund eines Rechtshilfeverfahrens in Genf verhaftet und sass anschliessend fünf Jahre in Untersuchungshaft. Als Besitzer eines Schweizer Passes konnte er nicht ohne sein Einverständnis ins Ausland ausgeliefert werden.

Im April 2018 wurde Sperisen im zweiten Anlauf vom Genfer Kantonsgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen. Es ging um eine Operation vom September 2006 in Guatemala, mit der die Kontrolle über ein Gefängnis zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge.

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil im November 2019. Sperisens Anwälte akzeptierten den Entscheid jedoch nicht und gelangten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Dieser kam im Juni zum Schluss, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen war. Gestützt auf diesen Entscheid hob das Bundesgericht am 18. Oktober die Verurteilung Sperisens auf und wies den Fall zurück an die Genfer Gerichte, wie am Freitag bekannt wurde. Noch am gleichen Tag soll Sperisen nun aus der Haftanstalt Witzwil BE entlassen.  © Keystone-SDA

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