Nach der Aufhebung seiner Verurteilung durch das Bundesgericht hat Erwin Sperisen bereits am Freitag die Justizvollzugsanstalt Witzwil BE verlassen - als freier Mann und "unter Schock".

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Erwin Sperisen hat am Freitagnachmittag die Justizvollzugsanstalt Witzwil BE verlassen. Zuvor hatte das Bundesgericht eine 15-jährige Haftstrafe gegen den früheren guatemaltekischen Polizeichef aufgehoben.

Sperisen verliess die Anstalt im Berner Seeland kurz nach 14.30 Uhr. Er sei "unter Schock", sagte er auf die Frage eines Journalisten. Begleitet von einem seiner Anwälte, beteuerte er einmal mehr seine Unschuld. Seine Behandlung durch die Genfer Justiz in den vergangenen Jahren bezeichnete er als Ungerechtigkeit. Laut seinem Anwalt plant Sperisen, in der Schweiz zu bleiben.

Flucht aus Guatemala in 2007

Sperisen war 2007 von Guatemala in die Schweiz geflohen, um sich der Strafverfolgung in Guatemala zu entziehen. 2012 wurde er aufgrund eines Rechtshilfeverfahrens in Genf verhaftet und sass anschliessend fünf Jahre in Untersuchungshaft. Als Besitzer eines Schweizer Passes konnte er nicht ohne sein Einverständnis ins Ausland ausgeliefert werden.

Im April 2018 wurde Sperisen im zweiten Anlauf vom Genfer Kantonsgericht zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Gehilfenschaft zu Mord in sieben Fällen. Es ging um eine Operation vom September 2006 in Guatemala, mit der die Kontrolle über ein Gefängnis zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge.

Verurteilung nach Jahren aufgehoben

Das Bundesgericht bestätigte das Urteil im November 2019. Sperisens Anwälte akzeptierten den Entscheid jedoch nicht und gelangten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Dieser kam im Juni zum Schluss, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts befangen war. Gestützt auf diesen Entscheid hob das Bundesgericht am 18. Oktober die Verurteilung Sperisens auf. (SDA/lag)

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