Der Staatsanwalt hat durch einen frauenfeindlichen Spruch der Schaffhauser Fans eine rote Linie überschritten gesehen. Ein gesellschaftliches Problem sei eskaliert. Die Verteidiger sprachen von Provokation unter Fussballfans.

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Der Spruch "Winti Fraue figgä und verhaue" sei keine übliche Provokation mehr, sondern Aufforderung zur Gewalt, hielt der Staatsanwalt am Montag am Zürcher Obergericht fest.

Die Schaffhauser Fans hätten einen perfiden Plan gehabt. Am Derby im "Pulverfass" der Winterthurer Schützenwiese hätte es nicht viel gebraucht zur Umsetzung durch die "überaus aggressive Fangemeinde". Der Vorinstanz, die alle Beschuldigten freigesprochen hatte, warf er "blauäugige Toleranz" vor.

Die Verteidiger stellten sich auf den Standpunkt, dass es beim Banner nur darum ging, die Winterthurer Fankurve zu provozieren. Niemand hätte die Aufforderung ernst genommen und Gewalt gegen Winterthurer Frauen angewendet. Strafrechtlich sei der Spruch nicht relevant, auch wenn er "unter aller Sau" und eine "primitive Beleidigung" sei.

Urs Fischer an den Galgen gewünscht

Ein Verteidiger brachte ein Beispiel aus seiner Jugend vor, als GC-Fans den FC Zürich-Captain Urs Fischer an den Galgen wünschten. Niemandem wäre es in den Sinn gekommen, die verbale Provokation umzusetzen. Dem Staatsanwalt empfahl ein Verteidiger, häufiger ein Fussballspiel zu besuchen, um sich ein Bild der Verhältnisse zu machen. Ein anderer meinte, die Staatsanwaltschaft habe nur aufgrund des öffentlichen Drucks ein Strafverfahren eröffnet.

Der frauenfeindliche Spruch gegen "irgendwelche Winterthurer Frauen" sei die Reaktion auf ein Banner der Winterthurer im Hinspiel in Schaffhausen gewesen, hielten die Anwälte fest. Darauf hiess es, dass das Winterthurer Frauenteam mehr Zuschauer anziehe, als der FCS. Die Beschuldigten seien bereits bestraft worden, etwa mit Stadionverboten oder dem Ausschluss aus der Fanorganisation, hielten die Verteidiger fest.

Die Oberrichter eröffnen die Urteile um 15 Uhr.  © Keystone-SDA

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