Das Bundesverwaltungsgericht sieht in den Massnahmen gegen einen verurteilten Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" keinen Rechtsbruch. Auch die angeordneten Gespräche erfolgen zu Recht.

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Ein verurteilter IS-Anhänger hat vom Fedpol zurecht ein Kontaktverbot und weitere Massnahmen auferlegt bekommen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Dadurch soll die Beziehung des Mannes zum Umfeld einer Moschee im Kanton Schaffhausen gekappt werden.

Der aus dem Irak stammende Mann darf zu neun Personen keinerlei Kontakt pflegen, die Parzelle mit der von ihm bisher frequentierten Moschee nicht betreten und ist verpflichtet, regelmässig an von der Polizei angeordneten Gesprächen teilzunehmen.

Iraker verbüsste eine Freiheitsstrafe von 44 Monaten

Die entsprechende Verfügung hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im November auf der Basis des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) erlassen, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.

Der Iraker wurde 2017 vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Er hatte mit Landsleuten einen Anschlag in der Schweiz geplant. Nach seiner Entlassung nahm er Kontakt zu Personen aus der islamistischen Szene auf - darunter einschlägig Verurteilte. (SDA/ank)

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