Gegen insgesamt sieben Personen wurden Strafbescheide im Zusammenhang mit erschlichenen Subventionen bei Postauto ausgesprochen. Die Postauto-Affäre war im Herbst 2017 ins Rollen gekommen.

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Das Bundesamt für Polizei hat in der Affäre um erschlichene Subventionen bei Postauto bedingte Geldstrafen und hohe Bussen gegen mehrere Personen verhängt. Die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen seien nicht gegeben. Die Strafbescheide sind noch nicht rechtskräftig.

Gegen fünf Personen wurde wegen Leistungsbetrugs und gegen zwei Personen wegen Unterlassung der Verhinderung des Leistungsbetrugs Strafen ausgesprochen. Zuerst berichtete der "Blick" online am Montag.

Postauto-Affäre sorgt 2017 für Wirbel

Gemäss Angaben auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei umfassen die Strafen bedingte Geldstrafen zwischen 56.000 und 420.000 Franken sowie unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12.000 und 60.000 Franken. Die Betroffenen können gegen die Strafbescheide Einspruch erheben.

Die Postauto-Affäre war im Herbst 2017 ins Rollen gekommen. Damals stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer ordentlichen Revision fest, dass Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzeswidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen hatte.

Postauto-Geschäftsleitung komplett ausgetauscht

Im Dezember 2018 und im Januar 2019 zahlte die Post den gesamten Betrag von 205,3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück.

Der Verwaltungsrat der Post beschloss im Juni 2018, wegen fehlendem Vertrauen die ganze Geschäftsleitung von Postauto freizustellen. Konzernchefin Susanne Ruoff reichte den Rücktritt ein. (SDA/lag)

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