Die 2021 in Kraft getretene Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wird laut der Finanzkontrolle insgesamt gut umgesetzt. Jedoch ortet sie teilweise eine Ungleichbehandlung je nach Kanton. Das zuständige Bundesamt wehrt sich gegen die Kritik.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Umsetzung der Reform bei drei kantonalen Amtsstellen in Bern, St. Gallen und Genf geprüft - und kommt in ihrem am Montag publizierten Bericht zu einem insgesamt positiven Fazit. Es seien jedoch Unterschiede festgestellt worden, die zu einer Ungleichbehandlung von EL-Bezügerinnen und -Bezügern aus verschiedenen Kantonen führen könnte.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bestätigt in seiner Stellungnahme zum Bericht die kantonalen Unterschiede. Diese seien jedoch keinerlei Indiz für eine gesetzeswidrige Durchführung, sondern vielmehr in den kantonal unterschiedlichen Verhältnissen hinsichtlich soziodemografischer Strukturen, arbeitsmarktlicher Situation und dergleichen begründet. © Keystone-SDA
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.