Ein Genfer Essenslieferdienst betreibt gegenüber Uber einen Personalverleih und benötigt deshalb eine gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungspflicht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Kuriere der Firma benützen die App UberEats.
Die Arbeit der Fahrerinnen und Fahrer wird durch die Nutzung der App so stark bestimmt, dass die Bedingungen für einen Personalverleih erfüllt sind. Zu diesem Ergebnis ist das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil gekommen.
Die Firma hat einen Lizenzvertrag mit Uber zur Nutzung der Applikation abgeschlossen. Ihre rund 400 Velokuriere würden durch die App alle Details zu den Bestellungen erhalten. Kundinnen und Kunden könnten zusätzliche Instruktionen erteilen.
Darüber hinaus werde durch die Applikation die zeitliche Arbeitsorganisation und der Aktionsradius der Fahrer in Echtzeit überwacht. Auch seien die Kuriere angehalten, die ihnen zugewiesenen Bestellungen systematisch zu akzeptieren und auszuführen. © Keystone-SDA