Im Prozess um den tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016, ist nun das Urteil gesprochen worden. Angeklagt war der Flugverkehrsleiter. Er hatte dem Piloten eine falsche Flughöhe durchgegeben.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Im Militärprozess zum tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet ist der angeklagte Flugverkehrsleiter der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Militärappellationsgericht 2 verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe.

Die zweite Instanz verurteilte den 42-jährigen Flugverkehrsleiter der Skyguide am Freitag in Aarau zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 190 Franken.

Fluglotse wollte Freispruch erreichen

Er war bereits in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden. Er und der Auditor - der Ankläger - zogen den Schuldspruch weiter. Der Fluglotse wollte einen Freispruch erreichen.

Das Militärappellationsgericht 2 befand den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig, weil er in Meiringen BE dem verunglückten F/A-18-Piloten am 29. August 2016 eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben hatte.

Der 27-jährige Pilot war beim Übungsflug nach dem Start in Meiringen mit der Bergflanke des Hinter Tierberg kollidiert. Er kam ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall völlig zerstört.

Lesen Sie auch

Zweiter Pilot freigesprochen

Das Militärappellationsgericht 2 bestätigte den Freispruch des zweiten Kampfjet-Piloten. Er war bereits in erster Instanz Anfang 2024 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Der Auditor wollte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Der 41-jährige Berufspilot der Schweizer Luftwaffe war in Meiringen vor dem verunglückten Piloten gestartet. (SDA/bearbeitet von amb)