Ab dem 1. Januar 2025 darf man in der Schweiz an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht nicht mehr verhüllen. Vorgesehen sind bei Verstössen Bussen von bis zu tausend Franken.

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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt. Auch die entsprechende Verordnung gilt gemäss Mitteilung vom Mittwoch ab diesem Zeitpunkt. Das Parlament hatte die Umsetzungsvorlage zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" im September 2023 angenommen.

Vermummung jeglicher Art verboten

Das Verbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier. Das neue Gesetz erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen.

Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, zum Schutz gegen Kälte oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind. (sda/bearbeitet von nap)

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