Die teilbedingte Freiheitsstrafe für Rohstoffmagnat Beny Steinmetz ist bestätigt. Das begründete Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

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Das Bundesgericht hat die Verurteilung des israelisch-französischen Bergbauunternehmers Beny Steinmetz wegen Bestechung fremder Amtsträger zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren bestätigt. Die Ersatzforderung muss die Genfer Justiz jedoch neu bemessen.

Das Genfer Appellationsgericht hatte in seinem Urteil eine Ersatzforderung von 50 Millionen Franken angeordnet. Bei diesem Punkt hat das Bundesgericht Steinmetz' Beschwerde gutgeheissen, des Weiteren aber abgewiesen. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Dispositiv hervor.

Bundesgericht weist Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab

Das begründete Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Ebenso verhält es sich bei den Entscheiden der weiteren Parteien. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zum Strafmass hat das Bundesgericht abgewiesen.

Bei einem mitangeklagten Geschäftsmann bleibt es bei der Strafe von zwei Jahren. Auch bei ihm muss die Ersatzforderung neu festgelegt werden. Die Beschwerde einer Mitarbeiterin von Steinmetz hat das Gericht abgewiesen. Sie wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. (sda/bearbeitet von mbo)