Eine Frau brachte ein Kind in Lausanne zur Welt. Da sie Mühe hatte, sich um ihr Baby zu kümmern, entzog ein Gericht ihr das Recht über die Aufenthaltsbestimmung. Das Bundesgericht hat nun darüber entschieden, ob dies rechtens war.
Die Fremdplatzierung eines Babys wenige Tage nach seiner Geburt war wegen der mangelnden Fähigkeit der Mutter, sich um das Kind zu kümmern, zulässig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Frau abgewiesen.
Die allein lebende Frau hatte sich in Dänemark künstlich befruchten lassen. Das Baby kam am Universitätsspital Lausanne VD zur Welt. Das Krankenhauspersonal stellte fest, dass die Mutter Mühe hatte, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und darauf einzugehen. Die Frau hatte auch Schwierigkeiten, Ratschläge des Personals zu verstehen.
Bundesgericht: Massnahme war verhältnismässig
Das Friedensgericht entzog der Mutter das Recht über die Aufenthaltsbestimmung für das Kind, das in einem Heim platziert wurde. Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass die Massnahme verhältnismässig sei.
Es sei nicht willkürlich, wenn das Kantonsgericht die Fremdplatzierung einer weniger einschneidenden Massnahme wie einer Beistandschaft vorgezogen habe. Allerdings müssen der Mutter mehr Kontakte ermöglicht werden. (SDA/tas)
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