Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko wegen mehrfachen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft forderte lebenslänglich.

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Es hat ihn schuldig gesprochen der mehrfachen vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Freiheitsberaubung und der mehrfachen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Eingestellt wird das Verfahren in den Vergewaltigungsfällen. Das Gericht hat zudem eine Landesverweisung von zwölf Jahren angeordnet.

Zur Frage der Zuständigkeit der Strafkammer führte das Gericht aus, dass die Schweiz aufgrund des Weltrechtsprinzips die von Sonko als Mittäter begangenen Taten gegen die Zivilbevölkerung in Gambia verfolgen dürfe. Die zu Beginn des Jahres 2011 in der Schweiz in Kraft getretenen Strafbestimmungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien anwendbar, auch wenn die ersten Taten auf das Jahr 2000 zurück gehen. Diese seien 2011 noch nicht verjährt gewesen.  © Keystone-SDA

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