Tariq Ramadan muss ins Gefängnis. Der Islamwissenschaftler ist in Genf zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Die Genfer Justiz hat den Islamwissenschaftler Tariq Ramadan wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein Jahr davon muss er ins Gefängnis, wie das Genfer Appellationsgericht am Dienstag mitteilte.
Ramadan beteuert seine Unschuld
Die Genfer Richter waren der Ansicht, dass Ramadan in einer Nacht im Oktober 2008 im Zimmer eines Genfer Hotels eine Frau tatsächlich sexuell missbraucht hat. Der Islamwissenschaftler hat diese Anschuldigungen stets zurückgewiesen. Im Mai 2023 hatte ihn das Genfer Strafgericht wegen dieser Vorwürfe freigesprochen.
In seiner Medienmitteilung erklärt der Gerichtshof, dass die Berufungs- und Revisionsstrafkammer festgehalten habe, dass mehrere Zeugenaussagen, Bescheinigungen, medizinische Notizen und Gutachten von privaten Sachverständigen mit den von der Klägerin angezeigten Tatsachen übereinstimmen würden.
Gegen dieses Urteil kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht Berufung eingelegt werden. (SDA/bearbeitet von lag)
Hilfsangebote
- Wenn Sie selbst von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (116 016 oder online), das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" (0800/1239900 oder online), das Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch" (0800/225 5530), in Österreich an die Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder (Tamar, 01/3340 437) und in der Schweiz an die Opferhilfe bei sexueller Gewalt (Lantana, 031/3131 400)
- Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.
- Falls Sie bei sich oder anderen pädophile Neigungen festgestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden".
- Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.
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