Grenzwächter sollen einer schwangeren Frau aus Syrien medizinische Hilfe verwehrt haben. Vor Gericht hat auch ihr Ehemann nun einen Erfolg errungen.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer 2014 von Brig VS nach Italien zurückgeführten syrischen Familie teilweise gutgeheissen. Die Grenzwache verweigerte der damals schwangeren, schmerzgeplagten Frau medizinische Hilfe. Der Mann erhält ebenfalls eine Genugtuung.
Die Ehefrau war damals in der 27. Woche schwanger und litt bei der Ankunft in Brig an zunehmenden Schmerzen. Die Grenzwächter zogen trotz mehrfacher Aufforderung durch den Ehemann keine medizinische Hilfe bei. Nach der Ankunft der Familie in Italien wurde im Spital der Tod des ungeborenen Kindes festgestellt.
Genugtuung für betroffene Frau und Ehemann
Auf ihre Klage hin sprach das Bundesverwaltungsgericht der Frau 12.000 Franken Genugtuung zu. Das Bundesgericht hat dem Ehemann mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Summe von 1.000 Franken zugesprochen. Der Mann sei als direkt Betroffener der Ereignisse in Brig zu erachten, schreibt das Gericht. Er habe zusehen müssen, wie seiner Frau keine Hilfe gewährt worden sei. Die seelische Integrität des Mannes sei damit widerrechtlich verletzt worden. (SDA/ bearbeitet von ng)
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