Das Bundesverwaltungsgericht hat die Leitplanken für die Kurzberichterstattung der SRG über die Eishockeyspiele der National League festgelegt. Sunrise besitzt die Exklusivrechte für die Übertragung der Spiele, was zu Streit geführt hat.

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Gemäss Bundesverwaltungsgericht kann die SRG ab dem Ende eines Spiels berichten und muss keine weitere Frist abwarten. Die SRG darf Kurzberichte zum Abruf auf digitalen Plattformen nur insoweit anbieten, als sie die im linearen Programm ausgestrahlte Fernsehsendung mit dem Kurzbericht unverändert bereitstellt. Sie darf die Kurzberichte also nicht einzeln, als Teil anderer Sendungen oder als Teil von Textberichten, anbieten.

Sunrise erwarb exklusive Rechte für die Übertragung

Sunrise muss der SRG das Signal mit einem Quellenhinweis, aber frei von Zusätzen wie Grafiken im Bild oder dergleichen, zur Verfügung stellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Standpunkte von Sunrise und der SRG als zum Teil berechtigt erachtet. Sunrise hat exklusive Rechte für die Übertragung der obersten Eishockeyliga für die Saisons 2022/23 bis 2026/27 erworben. (SDA/aks)

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